1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Catering-Leistungen der Brewdis GmbH (im weiteren BREWDIS oder Anbieter genannt) die vom Vertragspartner (im weiteren Kunde oder Veranstalter genannt) beauftragt werden.
1.2. Sämtliche Absprachen, die zwischen BREWDIS und dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses zustande kommen, basieren vor allem auf den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, der Bestätigung des Auftrags in schriftlicher Form sowie der Zustimmungserklärung seitens des Lieferanten. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von BREWDIS.
1.3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
2.1. Die auf der Homepage von BREWDIS dargestellten Leistungen und die speziell an einen Kunden gerichteten Angebote sind ausschließlich als unverbindliche Aufforderungen zu verstehen, die einen Auftrag an den Anbieter initiieren.
2.2. Eine Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
2.3. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der Zustimmung des Anbieters in Textform zustande.
2.4. Eine anfängliche Empfangsbestätigung des Auftrags durch den Anbieter dient lediglich der Information über den Eingang des Kundenantrags und bedeutet nicht die Annahme des Auftrags.
2.5. Falls die Erbringung der Dienstleistung nicht möglich ist, wird der Anbieter keine Annahmeerklärung gemäß Absatz 3 abgeben, woraus folgt, dass kein Vertrag zustande kommt. Der Anbieter informiert den Kunden umgehend darüber und erstattet alle bereits geleisteten Zahlungen ohne Verzögerung.
2.6. Bei einer fehlerhaften Preisangabe für eine Dienstleistung behält sich der Anbieter das Recht vor, das Angebot des Kunden nicht zu akzeptieren.
2.7. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.8. Angaben des Anbieters über den Liefer- oder Leistungsumfang (wie Gewicht, Maße, Nutzwerte, Belastungsgrenzen, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen dieser Angaben (wie Zeichnungen und Bilder) sind lediglich als Richtwerte zu betrachten. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern sind Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche sowie durch gesetzliche Bestimmungen bedingte Abweichungen, technische Verbesserungen oder der Austausch von Komponenten durch gleichwertige Teile sind akzeptabel, solange sie die Eignung für den vertraglich festgelegten Zweck nicht beeinträchtigen.
2.9. Die Vertragsabwicklung über den Online-Eventplaner: Der Kunde kann aus dem Angebot des Anbieters verschiedene Dienstleistungen, insbesondere Catering-Services und ergänzende Leistungen auswählen. Vor Abgabe der unverbindlichen Anfrage kann in der Übersicht die Bestellung eingesehen werden. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt unverbindliches Angebot erhalten!“ geht die Auftragsanfrage bei BREWDIS ein, worauf eine Empfangsbestätigung als unverbindliches Angebot an den Kunden versendet wird. Diese Bestätigung zeigt lediglich an, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Versendung der Annahmeerklärung durch BREWDIS zustande, die mittels einer separaten E-Mail (Auftragsbestätigung) erfolgt (siehe hierzu auch §8 ff.) . In dieser E-Mail oder einer gesonderten E-Mail, spätestens jedoch bei Lieferung, wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesendet (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert. Ein Antrag kann nur gestellt und übermittelt werden, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anklicken des entsprechenden Buttons akzeptiert und so in seinen Antrag aufnimmt.
2.10. Die Vertragsabwicklung über den Webshop: Der Kunde kann aus dem Webshop des Anbieters verschiedene Produkte auswählen und diese mittels des Warenkorbs einsehen. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ legt der Kunde einen verbindlichen Antrag für den Kauf der im Warenkorb befindlichen Artikel vor. Die Daten können vor dem Absenden der Bestellung jederzeit eingesehen und geändert werden. Ein Antrag kann nur gestellt und übermittelt werden, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anklicken des entsprechenden Buttons akzeptiert und so in seinen Antrag aufnimmt.
Anschließend sendet BREWDIS eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail an den Kunden, die noch einmal die Bestelldetails auflistet. Diese Bestätigung zeigt lediglich an, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Versendung der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mittels einer separaten E-Mail (Auftragsbestätigung) erfolgt. In dieser E-Mail oder einer gesonderten E-Mail, spätestens jedoch bei Lieferung, wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesendet (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert. Siehe hierzu auch die Erläuterung in §13 ff..
3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von BREWDIS kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich BREWDIS einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei BREWDIS gerne auf vom Veranstalter / Kunden gewünschte Anpassungen eingeht.
4. Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
4.1. Der Cateringvertrag umfasst die Bereitstellung von kleinen Speisen, Snacks und Getränken sowie zusätzliche Serviceleistungen, die mit Freizeitaktivitäten zu einem bestimmten Datum oder innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens verbunden sind. Aufgrund der Bestimmungen in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist ein Rücktrittsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB in diesem Fall ausgeschlossen.
5.1. Wenn der Auftrag einer Dienstleistung des Anbieters besteht, wird diese zum zuvor zwischen den Beteiligten abgestimmten Zeitpunkt durchgeführt. Der Aufbau und die Vorbereitungen der mobilen Kaffee-Einheit setzen 15 bis 90 Minuten vor dem geplanten Leistungsbeginn ein. Es obliegt dem Kunden, die Zugänglichkeit des Ortes für die Leistungserbringung zu garantieren (siehe auch § 7 ff. dieser AGB). Jegliche Änderungen bezüglich des Zeitplans für den Aufbau und die Vorbereitung müssen schriftlich festgehalten werden und können zusätzliche Kosten verursachen.
5.2. Der Ausschank der Getränke erfolgt in To-go-Bechern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Gegen Aufpreis kann auch ein Ausschank in BREWDIS Gläsern und Porzellan erfolgen. Eigenes Porzellan darf nicht oder nur durch schriftliche Zustimmung von BREWDIS verwendet werden.
5.3. BREWDIS darf im Rahmen eines gebuchten Caterings / Events Qualitätssicherungsmaßnahmen an der mobilen Kaffee-Einheit durchführen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Das bedeutet, dass BREWDIS alle notwenigen Maßnahmen an der mobilen Kaffee-Einheit durchführen darf, das umfasst ebenfalls Bilder und Aufnahmen der mobilen Kaffee-Einheit und Eventortes zur internen Verwendung, die den Ablauf des Caterings bzw. Events nicht beeinträchtigen.
6.1. BREWDIS ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Preise, die in den Catering-Angeboten genannt werden, schließen die jeweils anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern nicht anders vermerkt. Falls nicht gesondert ausgewiesen, umfassen diese Kosten die Leihgebühr für die mobile Kaffee-einheit, die Dienste eines Baristas für die Dauer der Miete, eine Pauschalgebühr für den Verbrauch der Genussmittel, den Auf- und Abbau sowie die abschließende Reinigung.
6.2. Die ausgegebenen Getränke werden je nach Buchungsoption pauschal (bei Buchung einer Flatrate) vereinbart oder nach geschätztem Verzehr abgerechnet (bei Buchungsoption einer Nicht-Flatrate). Im Falle einer Nicht-Flatrate-Option kann nach Aufwand anhand der gezogenen Shots am Zählerstand der Mühle oder aber an der geschätzten Anzahl der herausgegebenen Becher der tatsächliche Verbrauch ermittelt werden. BREWDIS behält sich das Recht vor, auf eine nachträgliche genaue Verzehrberechnung zu verzichten.
6.3. Das Angebot besteht grundsätzlich aus den in der Produktliste als Kernsortiment aufgeführten Kaffeespezialitäten. Der Ausschank und die Ausgabe von Getränken und Speisen ist auf Anfrage im Buchungstool ebenfalls möglich. Hierbei sind die vorgegebenen Mindestabnahmemengen zu beachten. Die festgelegten Mengen, die für das Catering vereinbart wurden, sowie eventuell daraus resultierende Überschüsse müssen vom Kunden übernommen werden. Die dafür ausgemachte Bezahlung ist dabei unabhängig von der tatsächlichen Menge, die während des Caterings verzehrt oder genutzt wurde, zu entrichten.
6.4. Zusätzliche Kosten für Dienste oder Produkte, wie etwa individuelles Becher-Design, Essen, zusätzliche Getränke oder weitere Kundenaufträge, werden über den Angebotsumfang hinaus berechnet, es sei denn, es wurde im Angebot oder anderweitig schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde getroffen.
6.5. Bei Dienstleistungen, die eine Vorbereitungszeit benötigen, wird der Kunde durch den Anbieter entsprechend unterrichtet. Für die Anfertigung von Branding-Materialien nach speziellen Kundenwünschen kann die erforderliche Vorlaufzeit zwischen 4 und 52 Wochen liegen.
6.6. Die Kapazität zur Zubereitung von Getränken pro Stunde durch das jeweilige mobile Kaffee-einheit ist begrenzt. Basierend auf Erfahrungswerten können: a) ein Barista bis zu 100 Getränke; und b) zwei Barista bis zu 180 Getränke; innerhalb einer Stunde zubereiten. Diese Zahlen dienen als Orientierungshilfe und können je nach Getränketyp und den spezifischen Bedingungen der Veranstaltung variieren. Bei der Planung berücksichtigt der Anbieter die Dauer des Auftrags, die Erfahrungswerte zum Verbrauch bestimmter Getränke (einschließlich Zusatzgetränke) und plant auf Basis der maximalen Ausgabekapazitäten mit kaufmännischer Umsicht die notwendigen Vorratsmengen für seine Leistungen. Das Aufbrauchen der vom Anbieter ordnungsgemäß geplanten und bereitgestellten Vorräte gilt nicht als Mangel der erbrachten Leistung, und der Kunde kann daraus keine weiterführenden Ansprüche oder eine über das Vereinbarte hinausgehende Leistungserbringung fordern. Dies bleibt auch dann gültig, wenn ein Pauschalpreis für eine unbegrenzte Menge („Flatrate“) vereinbart wurde.
6.7. Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an BREWDIS verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von BREWDIS an Dritte.
6.8. Rechnungen für Catering-Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per FAX oder E- Mail erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugssetzung – mit Ablauf des 14. Tag ab Zugang der Rechnung ein. BREWDIS kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
6.9. BREWDIS ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu 25% des Gesamtpreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart & gilt erst mit Auftragsbestätigung des Anbieters und des Zahlungseingangs der Vorauszahlung des Kunden als gebucht.
6.10. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist BREWDIS berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
6.11. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger BREWDIS rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
7.1. Bei der Platzierung von mobilen Kaffee-Stationen für Events sind spezifische Vorgaben für den Standort zu beachten. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass der vorgesehene Platz diesen Kriterien entspricht und dass die Kaffee-Station problemlos und ohne zusätzliche Hilfsmittel dorthin verbracht werden kann. Jegliche Probleme, die durch die Nichterfüllung dieser Bedingungen entstehen, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen oder das Ausbleiben der Dienstleistung, die auf das Fehlen der erforderlichen Bedingungen zurückzuführen sind. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen und Kriterien für die Durchführung der Dienstleistung zu erfüllen:
a) Falls nicht anders spezifiziert, gelten für den Transport zu einem Einsatzort mit einer jeweiligen Kaffee-Einheit die folgenden Standardmaße und -gewichte: für die Coffee-Ape 400/420x200/230x220/250 (LxBxH in cm) und Gewicht von 750kg; für das Coffee-Bike 300x130x193 (LxBxH in cm) und Gewicht von 500kg; für die mobile Bar Barbara 110x60x85 (LxBxH in cm) und Gewicht von 100kg; für die mobile Bar Bonnie 100x85x270 (inkl. Aufstellschirm) (LxBxH in cm) und Gewicht von 80kg. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Zugänglichkeit und Eignung aller Zufahrtswege und Durchgänge zum Veranstaltungsort für diese Dimensionen und Gewichte zu gewährleisten. Besonders zu berücksichtigen ist dabei, dass die Anlieferung ausschließlich auf ebener Fläche möglich ist und Einrichtungen wie Laderampen nicht zur Verfügung stehen, außer es wurde zwischen den Parteien etwaiges schriftlich vereinbart.
b) Falls der Transport der mobilen Kaffee-Einheit in eine höher gelegene Etage mittels eines Aufzugs erforderlich ist, muss dieser eine angemessene Größe und eine hinreichende Tragfähigkeit aufweisen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Abmessungen der mobilen Kaffee-Einheit für den jeweiligen Aufzug passend sind. Zudem sind Steigungen nur begrenzt mit der mobilen Kaffee-Einheit überwindbar. Bei Unsicherheiten bezüglich potenzieller Hindernisse ist es ratsam, diese im Vorfeld der Beauftragung mit dem Anbieter abzuklären.
c) Die Platzierung der mobilen Kaffee-Einheit erfordert einen Raum, der entsprechend groß bemessen ist. Dabei sind die Maße der Arbeitsfläche, die der Barista am Coffee-Bike benötigt, in den angegebenen Raumabmessungen noch nicht berücksichtigt.
d) Die mobile Kaffee-Einheit, ausgenommen die mobilen Bars Barbara und Bonnie, können im Freien unabhängig von externen Strom- und Wasserquellen betrieben werden. Für Großveranstaltungen ist dennoch ein 230-Volt-Schuko-Steckdose mit Schutzkontakt erforderlich, die mit mindestens 16 Ampere abgesichert sein muss und ein Zuleitungskabel von mindestens 2,5 mm² haben sollte. Zudem ist ein naheliegender Zugriff auf eine Trinkwasserquelle für das Nachfüllen des Wasservorrats notwendig. Sollten Fragen bezüglich der Erfordernis eines externen Stromanschlusses bestehen, ist eine vorherige Absprache mit dem Anbieter ratsam. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist stets eine entsprechend abgesicherte 230-Volt-Schuko-Steckdose durch den Kunden bereitzustellen.
7.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Design der mobilen Kaffee-Einheit eigenmächtig zu modifizieren. Insbesondere ohne eine spezielle Abmachung als Teil des Vertrags, ist es dem Kunden untersagt, das Aussehen der mobilen Kaffee-Einheit durch Anbringen von Werbematerialien oder Markenzeichen zu verändern, oder solche Materialien nach eigenen Wünschen an der mobilen Einheit zu platzieren bzw. vom dort arbeitenden Barista des Anbieters an die Gäste verteilen zu lassen. Es sei denn, es wurde anders vereinbart, darf der Barista nicht dazu veranlasst werden, Werbemaßnahmen für den Kunden zu ergreifen.
7.3. Es obliegt dem Kunden, zu gewährleisten, dass die Bedingungen, unter denen die Dienste von dem Anbieter, insbesondere in Bezug auf den Ort der Dienstleistung sowie die dortigen Gegebenheiten, erbracht werden, weder dem Ansehen noch dem Image des Anbieters oder der Marke BREWDIS schaden. Sollte der Kunde diesen Pflichten nicht nachkommen, ist BREWDIS dazu befugt, den Auftrag zu stornieren, den Vertrag zu kündigen und vom Kunden Schadensersatz für die Nichterfüllung zu fordern, falls der Kunde trotz entsprechender Aufforderung keine zufriedenstellende Lösung bietet oder eine solche Lösung unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist.
8.1. Erstellte unverbindliche Angebote über das Buchungstool von BREWDIS sind grundsätzlich sieben Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.
8.2. Der vom Veranstalter bestimmte und vom Anbieter mitgeteilte Veranstaltungstermin gibt lediglich nur das über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.
8.3. Nach Erhalt eines unverbindlichen Angebots von BREWDIS bleibt dieses 7 Werktage lang gültig und freibleibend, wobei der in dem Angebot genannte Veranstaltungstermin als noch nicht als fest reserviert oder bestätigt zu betrachten ist. Eine feste Reservierung und Bestätigung des Veranstaltungstermins erfolgt ausschließlich dann, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Siebentagesfrist durch eine schriftliche Annahme per E-Mail an [email protected] akzeptiert und diese Annahme durch BREWDIS mittels einer ausdrücklichen Annahmeerklärung, die durch eine separate E-Mail (Auftragsbestätigung) samt einer Anzahlungsrechnung an den Kunden übermittelt wird, bestätigt wird. Der Veranstaltungstermin bleibt jedoch bis zur vollständigen Bezahlung der Anzahlungsrechnung, die 25% des Gesamtpreises beträgt und innerhalb von 14 Tagen ab dem Zugang der Anzahlungsrechnung ohne jeglichen Abzug zu leisten ist, freibleibend.
8.4. Sollte dem Veranstalter ein Steckbrief einer bestimmten mobilen Kaffeebar gesendet werden, besteht kein Anspruch auf die Erfüllung mit genau diesem Mobil, es sei denn es besteht eine andere vertragliche Vereinbarung.
9.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, BREWDIS gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
9.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind BREWDIS schriftlich mitzuteilen.
9.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält sich BREWDIS eine Anpassung der Fixkosten vor.
9.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsablauf vereinbart wurde, gilt das Folgende: a) Der Veranstalter verpflichtet sich, der BREWDIS spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
9.5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann BREWDIS zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn BREWDIS hat den Grund zu verantworten.
10.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch BREWDIS oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
10.2. Für Catering-Services bei Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, dass der Kunde ohne wichtigen Grund den Vertrag bis zu sechs Monate vor dem geplanten Startdatum des Events ohne die Zahlung einer Stornierungsgebühr einseitig kündigen kann. Sollte die Kündigung außerhalb dieses Zeitfensters erfolgen, kann der Kunde den Vertrag immer noch einseitig beenden, muss jedoch die folgenden Stornierungsgebühren entrichten:
a) bis drei Monate vor dem Tag des Beginns des Eventtermins: 25% vom Auftragswert (Einbehalt der Reservierungsanzahlung durch)
b) bis ein Monat vor dem Tag des Beginns des Eventtermins: 50% vom Auftragswert
c) bis eine Woche vor dem Tag des Beginns des Eventtermins: 75% vom Auftragswert
d) in der letzten Woche vor Tag des Beginns des Eventtermins: 100% vom Auftragswert
10.3. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von BREWDIS rückbestätigt.
10.4. Eine Kündigung, wie in Ziffer 10.2 beschrieben, ist ausschließlich für den vollständigen Auftrag zulässig und kann nicht für einzelne Teilaspekte des Auftrags oder für spezifische Tage im Rahmen von Veranstaltungen, die über mehrere Tage gehen, vorgenommen werden.
10.5. Im Falle, dass der Auftrag die Lieferung von Waren, Zusatzleistungen und Nebenprodukten umfasst, die gemäß den spezifischen Anforderungen des Kunden angefertigt werden (zum Beispiel Produkte mit individuellem Branding) oder wenn zusätzliche, vom Kunden gewünschte Leistungen oder Getränke Teil des Vertrags sind, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter mindestens in Höhe der Kosten und Aufwendungen zu entschädigen, die durch die Bereitstellung dieser spezifischen Leistungen entstanden sind oder durch die Stornierung anfallen.
10.6. Die Bestimmungen des Abschnitts 10.2 finden keine Anwendung, falls der Kunde nicht für die Vertragsauflösung verantwortlich ist. Generell berechtigen schlechte Wetterbedingungen den Kunden nicht zur kostenfreien Stornierung des Auftrags; diese gelten als vom Kunden zu tragendes Risiko, es sei denn, es handelt sich um Fälle von höherer Gewalt, die es dem Anbieter wiederum unmöglich machen, seine Leistungen zu erbringen.
10.7. BREWDIS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von BREWDIS in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen. b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
11.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, BREWDIS wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird BREWDIS von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit BREWDIS die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
11.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit BREWDIS sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann (siehe hierzu auch §7 ff.). Fehlen BREWDIS solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich BREWDIS die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten BREWDIS.
11.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die BREWDIS selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.
11.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von BREWDIS. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
12.1. Tassen, Besteck, Equipment, usw. verbleiben im Eigentum von BREWDIS. BREWDIS ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Veranstalter nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Veranstalter kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Veranstalter die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von BREWDIS verursacht, trägt der Veranstalter ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
12.2. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die BREWDIS haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.
13.1. Dieser Webshop wendet sich ausschließlich an Endverbraucher. Ein Endverbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft zu Zwecken tätigt, die primär weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Sphäre zugeordnet werden können. Ein Unternehmer hingegen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine partnerschaftlich organisierte Unternehmung, die beim Abschluss eines Geschäfts in ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Funktion agiert.
13.2. Der Kaufvertrag kommt mit der brewdis GmbH zustande.
13.3. Durch das Einstellen unserer Waren im Online-Shop unterbreiten wir ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über diese Artikel. Zunächst besteht die Möglichkeit, Produkte unverbindlich in den Einkaufswagen zu legen und sämtliche Eingaben vor dem Absenden Ihrer bindenden Bestellung jederzeit zu überarbeiten, wobei Sie die im Bestellprozess angegebenen Korrekturmöglichkeiten nutzen können. Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald Sie den Bestellvorgang durch Klicken auf den Bestellknopf abschließen und dadurch unser Angebot bezüglich der im Einkaufswagen befindlichen Artikel annehmen. Direkt nach der Bestellung wird Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail zugesendet. Siehe hierzu auch die Erläuterung in §2.10.
13.4. Zu den ausgewiesenen Preisen der Produkte werden zusätzliche Versandkosten berechnet. Details zu den Versandkosten finden Sie in den jeweiligen Produktangeboten. Es besteht außerdem die Option, die Ware persönlich an einem unserer Brewdis-Standorte abzuholen. Eine Zustellung an Packstationen erfolgt nicht.
13.5. In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: PayPal, Kreditkarte über den Zahlungsanbieter Stripe.
13.6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
13.7. Sollten Sie eine Lieferung erhalten, die offenkundige Schäden durch den Transport aufweist, bitten wir Sie, diese Mängel umgehend beim Lieferdienst zu melden und schnellstmöglich Kontakt zu uns aufzunehmen. Auch wenn das Unterlassen einer solchen Meldung keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Rechte und deren Geltendmachung hat, insbesondere auf Ihre Gewährleistungsansprüche, unterstützen Sie uns dadurch bei der Verfolgung unserer Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen oder der Versicherung.
13.8. BREWDIS haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die sich aus der Nutzung der Produkte ergeben könnten.
13.9. Da es sich bei den Produkten um Lebensmittel handelt, liegt das Risiko in Bezug auf ihre Verträglichkeit beim Kunden. Der Kunde ist für die sachgemäße Handhabung und Aufbewahrung der Produkte verantwortlich.
14.1. Unsere Richtlinien für Rückerstattungen und Rücksendungen sind wie folgt: Für Lebensmittel und Kaffeeprodukte besteht eine Frist von 10 Tagen, für Zubehörteile eine Frist von 30 Tagen nach dem Kaufdatum. Sollten seit Ihrem Einkauf mehr als 30 Tage vergangen sein, ist leider keine Rückerstattung oder ein Umtausch möglich. Damit ein Artikel für eine Rücksendung in Frage kommt, muss er ungebraucht und im gleichen Zustand sein, in dem Sie ihn erhalten haben. Zudem ist es erforderlich, dass der Artikel in der originalen Verpackung zurückgesandt wird. Bestimmte Produktkategorien sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass wir Kaffee frisch nach Ihrer Bestellung mahlen und zubereiten, sind diese Produkte vom Umtausch ausgeschlossen. Ebenso ist die Rückgabe von geöffneten, äußerlich beschädigten oder unsachgemäß gelagerten Kaffeeprodukten nicht möglich.
14.2. Zusätzlich nicht rückgabefähige Artikel sind:
a) Geschenkgutschein
b) Baristakurse
c) Artikel, die nicht in ihrem ursprünglichen Zustand sind, Beschädigungen aufweisen oder bei denen Teile fehlen, die nicht durch einen Fehler von unserer Seite verursacht wurden
d) Artikel, die erst nach Ablauf von 10 beziehungsweise 30 Tagen nach Erhalt zurückgesendet werden
14.3. Rückerstattungen: Nachdem wir deine Retoure erhalten und inspiziert haben, wirst du per E-Mail benachrichtigt, dass wir den zurückgeschickten Artikel empfangen haben. In dieser Benachrichtigung informieren wir dich ebenfalls, ob dein Anspruch auf eine Rückerstattung genehmigt wurde. Bei Genehmigung wird die Rückerstattung veranlasst und der Betrag wird automatisch auf deine ursprünglich verwendete Zahlungsart zurückgebucht, wobei der Zeitraum bis zur Gutschrift vom jeweiligen Zahlungsdienstleister abhängt.
14.4. Nur regulär bepreiste Artikel können erstattet werden. Artikel im Angebot können nicht erstattet werden.
14.5. Für die Rücksendung eines Produkts senden Sie dieses bitte an die Adresse: brewdis GmbH, Werrastraße 4, 60486 Frankfurt, DE. Die Kosten für den Rückversand trägt der Kunde selbst; diese Kosten werden nicht erstattet. Sollte eine Rückerstattung erfolgen, werden die Versandkosten vom Erstattungsbetrag abgezogen. Abhängig vom Standort des Kunden kann die Dauer bis zum Eintreffen eines ausgetauschten Produkts variieren. Bei Artikeln von höherem Wert wird empfohlen, den Rückversand versichert vorzunehmen. BREWDIS übernimmt keine Garantie für die Zustellung zurückgesendeter Waren und haftet nicht für während des Transports entstandene Schäden.
15.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen BREWDIS unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von BREWDIS als vom Veranstalter akzeptiert.
15.2. Bei berechtigten Mängeln steht BREWDIS das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen. BREWDIS versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. BREWDIS haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
15.3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
16.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von BREWDIS infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet BREWDIS, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die BREWDIS verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
16.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BREWDIS auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die BREWDIS zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
16.3. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die BREWDIS im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern BREWDIS nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der BREWDIS gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
16.4. Ebenso wenig haftet die BREWDIS für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
16.5. Der Veranstalter ist verpflichtet, BREWDIS rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
17.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind BREWDIS voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von BREWDIS wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird BREWDIS den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. BREWDIS haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
17.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch BREWDIS gesondert berechnet.
18.1. BREWDIS beansprucht das Eigentums- und Urheberrecht an sämtlichen Illustrationen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und anderen Dokumenten. Dies umfasst auch solche Dokumente, die explizit als "vertraulich" gekennzeichnet sind. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters ist eine Weiterleitung dieser Materialien an Dritte durch den Kunden untersagt. Anfragen bezüglich des Urheberrechts sollen vorzugsweise schriftlich per E-Mail an die angegebenen Kontaktadressen des Anbieters gerichtet werden.
19.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von BREWDIS kann der Veranstalter widersprechen.
20.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
20.2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der brewdis GmbH, Werrastraße 4, 60486 Frankfurt am Main.
20.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Frankfurt am Main, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Frankfurt am Main.
20.4. Es gilt deutsches Recht.
20.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01. 03.2024